Willkommen

auf der Homepage der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Klingelhöffer, Lorz-Felten und Felten. Hier erfahren Sie, wie sich unsere im Herzen Darmstadts etablierte Kanzlei um Ihre rechtlichen Anliegen kümmern kann.

In den 1970er Jahren eröffnete Rechtsanwalt und Notar a.d. Wolf Klingelhöffer die Kanzlei und führte diese mit Engagement und Erfolg in das neue Jahrtausend. Im Jahr 2001 stieß Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Notarin (seit 2011) Claudia Lorz-Felten hinzu. 10 Jahre später ergänzte Rechtsanwalt Alexander Felten die Kanzlei.

Die Tätigkeit der Notarin ist ein öffentliches Amt. In allen diesbezüglichen Angelegenheiten wie Immobiliarverträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, letztwillige Verfügungen, Vorsorgevollmachten, gesellschaftsrechtliche Verträge, Handelsregistersachen etc. steht Ihnen unser Notariat gerne zur Verfügung.

Unsere Anwaltstätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die Bereiche des Straf- und Zivilrechts, aber auch in anderen Rechtsgebieten können wir mit Kompetenz und Engagement für Sie tätig werden.

Sie als Rechtsuchende/n kompetent, umfassend, transparent und engagiert zu beraten und Ihre Interessen zu verfolgen, ist unsere Berufung. Hierfür nehmen wir uns Zeit und wollen möglichst eng und vertrauensvoll mit unseren Mandanten zusammenarbeiten. Wir bieten eine realistische Einschätzung der rechtlichen Lage. Die daraus resultierenden Möglichkeiten besprechen wir mit Ihnen transparent und setzen uns konsequent für Ihre Interessen ein, ob im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht.

Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ich als Mediatorin führe Sie mit meiner Kompetenz als unabhängige und neutrale Person durch die Mediation.
Meine Schwerpunkte für eine Mediation sind hierbei Familen- und Erbrecht, aber auch Gesellschaftsrecht sowie Täter-Opfer Ausgleich.
Durch meine gebotene Neutralität kann, falls beiderseitig gewünscht, die gefundene Lösung zügig auch notariell beurkundet werden.